MOLL BEDACHUNGEN
& BAUKLEMPNEREI GMBH

Illustration verschiedener Hausformen in blauer Linienzeichnung.

365 Tage

DER WITTERUNG AUSGESETZT

SCHADENSERVICE

WIR SIND FÜR DICH DA

Du hast unbefestigte Teile auf dem Dach, einen akuten Wassereinbruch oder dein Dach liegt nach einem Sturm oder Unwetter offen? Dann handelt es sich um einen Notfall, bei dem es schnell zu handeln gilt. Unser Notfall-Service ist täglich 365 Tage im Jahr zwischen 8:00 und 20:00 Uhr für dich da.

Generell umfasst unser Notfallservice die provisorische Sicherung des Schadensereignisses. Das vorrangige Ziel besteht darin, weitere Folgeschäden zu vermeiden. Im Nachgang erhältst du von uns eine digitale Schadensakte mit allen wichtigen Informationen für deine Versicherung und bei Bedarf ein unverbindliches Angebot für die anschließende fachgerechte Instandsetzung.

Kontact

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Schadenformular
ausfüllen

Dank deiner Hilfe können wir uns gleich einen Eindruck zur Schwere des Schadens machen und das richtige Erste-Hilfe-Material vorbereiten.  

Notmaßnahmen
abstimmen

Wir melden uns umgehend bei dir und stimmen alle weiteren Schritte gemeinsam mit dir ab.

Durchführung
& Abwicklung

Alle Schritte werden von uns fotografisch aufgenommen, dokumentiert und in einer digitalen Akte festgehalten. So hast du alle wichtigen Unterlagen für die Versicherung gleich zur Hand.

Schadenformular

Für eine zügige Bearbeitung deines Auftrags bitten wir dich, das Formular vollständig auszufüllen. Felder mit * sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Deine Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. 

Das Wichtigste im Überblick

Die Gebäudeversicherung kommt nur unter bestimmten Umständen bei Schäden durch Regenwasser auf. In vielen Fällen wird eine Zusatzversicherung zur Gebäudeversicherung – die sogenannte Elementarversicherung benötigt. Vereinfacht dargestellt ist es so: Die Gebäudeversicherung greift u.a. bei:

– Feuer- & Blitzschlag

– Sturm & Hagel

Die zusätzliche Elementarversicherung greift u.a. bei:

– Überschwemmung, Rückstau – Witterungsniederschläge wie Starkregen

– Erdsenkung, Erdfall oder Erdrutsch

– Schneedruck

Die Gebäudeversicherung haftet für Sturm- und deren Folgeschäden durch z. B. eindringendes Wasser ab Windstärke 8 (62 – 74 km/h). Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben sowie Glasdächern – inklusive der Kosten für eine erforderliche Notverglasung – übernimmt die Glasversicherung.

Ist der Schaden am Dach durch den Umsturz eines morschen Baumes entstanden, so ist für die Schadensregulierung die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers zuständig.

Grundsätzlich gilt der Versicherungsschutz der Gebäude- & zusätzlichen Elementarversicherung auch für Folgeschäden. Zum Beispiel, wenn Hagel das Dachfenster zerschlägt, es ungehindert hineinregnet und das Mauerwerk feucht wird.

Bitte kontaktiere deine Versicherung im Schadensfall umgehend und frage am besten gleich nach, wie du weiter vorgehen sollst. Sollten notdürftige Reparaturen zur Vermeidung weiterer Folgeschäden erforderlich sein, ist es wichtig, den Schadensumfang vorab durch Fotos zu dokumentieren.

Dringende Reparaturen werden bei uns immer vorrangig ausgeführt. Schon kleine Notreparaturen sind oftmals mit umfangreichen Umplanungen im Tagesgeschäft verbunden, daher fallen unsere Notdienst-Stundensätze etwas höher als unsere regulären Stundensätze aus. Aber keine Sorge, wir informieren dich genau über alle Kosten, sodass von Beginn an volle Transparenz herrscht. Unsere Zuschläge für Wochenend-, Fereitags- und Nachtarbeit lauten: • 10% an Samstagen in der Zeit von 13:00-18:00 Uhr

• 25% Nachtzuschlag in der Zeit von 18:00-07:00 Uhr • 50% Sonntags von 00:00 bis Montags 07:00 Uhr • 125% bei gesetzlichen Feiertagen

Anfahrts-, Material-, Maschinen- und Entsorgungskosten werden gesondert berechnet und in einer digitalen Schadensakte genau dokumentiert.

Bei Versicherungsschäden, wie z.B. Sturmschäden, rechnen wir den Rechnungsbetrag mit dem Auftraggeber (i.d.R. der Hauseigentümer) ab. Unsere Kunden gehen in Vorleistung und erhalten das Geld im Nachgang von der Versicherung, es sei denn, sie legen uns vor Beginn der Ausführungsarbeiten eine von Ihrer Versicherung bestätigte Abtretungserklärung vor.

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